Brücke in die Berufsausbildung / Einstiegsqualifizierung (EQ)

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Mehrere kürzere Praktika (wie im Rahmen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, BvB) geben Jugendlichen die Möglichkeit, verschiedene Berufe kennenzulernen. Ein längeres Praktikum ermöglicht es Betrieben, Ihre zukünftige Auszubildenden praxisnah kennenlernen. Die Maßnahme Brücke in die Berufsausbildung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) dabei, sich vorab ein Bild von der Leistungsbereitschaft und dem individuellen Förderbedarf der EQ-Teilnehmenden zu machen. Die Vergütung wird zwischen Betrieb und EQ-Teilnehmenden individuell vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. Die Agentur für arbeit oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss.

„Vorteile für Unternehmen
Sie lernen künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Sie haben die Möglichkeit, die EQ-Teilnehmerin bzw. den EQ-Teilnehmer praxisnah zur Ausbildung hinzuführen. Wenn Sie bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet haben, können Sie mit EQ den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung erproben.“

Bundesagentur für Arbeit, Informationen für Arbeitgeber

Zielgruppen

  • Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit (AA) keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
  • Einschränkungen: Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.

Weiterführende Informationen

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