Finanzielle Schwierigkeiten

Eine betriebliche Berufsausbildung (duales System) wird in Deutschland durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Darin ist in §17 Vergütungsanspruch eine angemessene Entlohnung festgeschrieben. Oftmals ist die Vergütung darüber hinaus tariflich festgelegt. In der Praxis ist diese Vergütung für die Jugendlichen in Ausbildung oft das erste regelmäßige Einkommen, sodass es zu Diskrepanzen zwischen den (geplanten) Ausgaben der Auszubildenden und der Ausbildungsvergütung kommen kann. Diese Diskrepanz wird umso größer, wenn Jugendliche (mit und ohne Fluchthintergrund) vor der Entscheidung stehen, entweder eine (zunächst geringer entlohnte) Ausbildung zu absolvieren oder eine (zunächst besser bezahlte) Helfertätigkeit aufzunehmen.

Quelle: statista

Aus der Wissenschaft

Eine regionale Studie zur Qualität und Zufriedenheit im Ausbildungsprozess aus dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) beschrieb, dass die Unzufriedenheit mit der Vergütung von der höhe des Schulabschlusses abhängt (je höher, desto unzufriedener). In Kleinstbetrieben schätzen Jugendliche mit Fluchthintergrund die Ausbildungsvergütung als beonders negativ ein, hinzu kommt hier noch in manchen Fällen eine unpünktliche Zahlung der Arbeitsvergütung.

„In Deutschland betrugen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2018 im Gesamtdurchschnitt 908 € pro Monat. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich um durchschnittlich 3,7 Prozent und damit deutlich stärker als 2017 (2,6 %). In Westdeutschland lagen die tariflichen Vergütungen 2018 bei durchschnittlich 913 €, in Ostdeutschland bei 859 €.“

Quellen zum Weiterlesen:
Quante-Brandt, E./Grabow, T.: Die Sicht von Auszubildenden auf die Qualität ihrer Ausbildungsbedingungen. Regionale Studie zur Qualität und Zufriedenheit im Ausbildungsprozess. W. Bertelsmann Verlag. 2009
Datenbank Ausbildungsvergütungen des Bundesintstituts für Berufsbildung

Erkennen und Handeln

Im Ausbildungsvertrag sind sowohl die Arbeiten, als auch Arbeitszeiten und deren Vergütung klar zu regeln. Darüber hinausgehende Mehrarbeit (Überstunden) sind im Ausbildungsverhältnis nicht vorgesehen, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Ein offener Umgang auch in finanziellen Dingen hilft Auszubildenden hier als erstes weiter.

Quellen zum Weiterlesen:
Schuster, Meika (2016): Ursachen und Folgen von Ausbildungsabbrüchen, EIKV-Schriftenreihe zum Wissens- und Wertemanagement, No. 11, European Institute for Knowledge & Value Management (EIKV), Rameldange

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