Prüfungswesen in der Krisenzeit

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Prüfungen sind für Auszubildende, deren Betriebe und die zuständigen Kammern immer eine spezielle Herausforderung (vgl. Hintergrundinformationen zu Prüfungsangst und Prüfungsergebnissen). Wie wirken sich mögliche Schließungen von Berufsschulen, Betrieben bzw. Betriebsteilen sowie Ausgangsbeschränkungen auf das Prüfungswesen aus?

Update: Neustart für Prüfungen
Am 05. Mai 2020 wurden schrittweise Lockerungen für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Bayern verkündet. Damit verbunden sind auch die Zwischen- sowie Abschlussprüfungen des dualen Systems an den jeweiligen Kammern. In den meisten Kammern finden zunächst die Prüfungen der Fortbildungen statt, die im April und Mai ausgesetzt wurden. Im Anschluss finden die Prüfungen der Ausbildungen ab etwa Mitte Juni statt. Die Terminfestlegung ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Prüflinge werden einzeln benachrichtigt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Kammer (zur Übersicht).

Abgesagte Prüfungen

Kann Teil 1 der gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung infolge von Covid-19 nicht wie geplant stattfinden, kann dennoch eine Zulassung des Prüflings zu Teil 2 der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erfolgen. In diesem Falle ist Teil 1 zusammen mit Teil 2 abzulegen.

Findet eine Zwischenprüfung nicht statt, ist dies bei der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung wie eine unverschuldete Nichtteilnahme des Prüflings an der Zwischenprüfung zu behandeln. Ist die Zwischenprüfung daher wegen Covid-19 endgültig entfallen, steht die fehlende Teilnahme an der Zwischenprüfung der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung nicht entgegen.

Vorbereitung auf Prüfungen

Die Kammern werden, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Coronavirus verbessert, Ersatztermine veröffentlichen, die dann analog zu den ausgefallenen Terminen verbindlich sind. Gegebenenfalls wird es dadurch auch zu Verschiebungen der Sommerprüfungen kommen. Die Kammern werden neue bzw. sich verschiebende Prüfungen zeitnah kommunizieren. Im Allgemeinen müssen sich die Auszubildenden nicht nochmals zu einer Prüfung anmelden, wenn diese wegen den Ausgangsbeschränkungen nicht stattfinden kann. Es empfiehlt sich, dass Auszubildende und Ausbildende die Zeit für weitere Prüfungsvorbereitung nutzen. Dazu können, solange die Berufschulen geschlossen sind, virtuelle Angebote genutzt werden.

Quellen

Weitere Informationen und Methoden/Instrumente zum Themenbereich

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