Prüfungswesen in der Krisenzeit
Prüfungen sind für Auszubildende, deren Betriebe und die zuständigen Kammern immer eine spezielle Herausforderung (vgl. Hintergrundinformationen zu Prüfungsangst und Prüfungsergebnissen). Wie wirken sich mögliche Schließungen von Berufsschulen, Betrieben bzw. Betriebsteilen sowie Ausgangsbeschränkungen auf das Prüfungswesen aus?
Abgesagte Prüfungen
Kann Teil 1 der gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung infolge von Covid-19 nicht wie geplant stattfinden, kann dennoch eine Zulassung des Prüflings zu Teil 2 der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erfolgen. In diesem Falle ist Teil 1 zusammen mit Teil 2 abzulegen.
Findet eine Zwischenprüfung nicht statt, ist dies bei der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung wie eine unverschuldete Nichtteilnahme des Prüflings an der Zwischenprüfung zu behandeln. Ist die Zwischenprüfung daher wegen Covid-19 endgültig entfallen, steht die fehlende Teilnahme an der Zwischenprüfung der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung nicht entgegen.
Vorbereitung auf Prüfungen
Die Kammern werden, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Coronavirus verbessert, Ersatztermine veröffentlichen, die dann analog zu den ausgefallenen Terminen verbindlich sind. Gegebenenfalls wird es dadurch auch zu Verschiebungen der Sommerprüfungen kommen. Die Kammern werden neue bzw. sich verschiebende Prüfungen zeitnah kommunizieren. Im Allgemeinen müssen sich die Auszubildenden nicht nochmals zu einer Prüfung anmelden, wenn diese wegen den Ausgangsbeschränkungen nicht stattfinden kann. Es empfiehlt sich, dass Auszubildende und Ausbildende die Zeit für weitere Prüfungsvorbereitung nutzen. Dazu können, solange die Berufschulen geschlossen sind, virtuelle Angebote genutzt werden.
Quellen
- DIHK (2020): FAQ rund um das Coronavirus
- ZDH (2020): Corona: Wichtige Infos für das Handwerk
- Handwerkskammer für München und Oberbayern: Hinweise zu Prüfungen aufgrund der Corona-Pandemie
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